Für öffentliche Gebäude (dazu gehören auch Büros, Geschäfte und z.B. Arztpraxen) sind Not- und Sicherheitsbeleuchtungen vorgeschrieben.
Durch die Installation eines ausgereiften Systems beweisen Sie Verantwortungsbewusstsein Ihren Kunden und Mitarbeitern gegenüber.
Not- und Sicherheitsbeleuchtungen müssen im Ernstfall zwar offensichtlich und auffallend sein, können aber im Normalfall zurückhaltend und ästhetisch erscheinen.
Wir installieren Ihnen entsprechende Lichtlösungen. Fragen Sie unseren Experten nach einfach zu installierbaren Leuchten mit geringem Wartungsaufwand.
Notbeleuchtung ist nach der Norm als eine Beleuchtung definiert, die bei Störung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung wirksam wird. Als Ersatzenergie stehen dabei folgende Systeme zur Verfügung: Einzelbatterie, Gruppenbatterie, Zentralbatterie, Aggregate oder ein besonders gesichertes Netz.
Die Notbeleuchtung gliedert sich in Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung
Bei der Sicherheitsbeleuchtung unterscheidet man zwischen:
Ersatzbeleuchtung ist derjenige Teil der Notbeleuchtung, der für die Weiterführung des Betriebes über einen begrenzten Zeitraum ersatzweise die Aufgabe der Allgemeinbeleuchtung übernimmt.
Lassen Sie sich von unseren Experten genauer informieren.